Spezialisiert auf Immobilienrecht
Ausschließlich im Immobilienrecht tätig
Brunner Rechtsanwälte ist eine mittelständische Rechtsanwaltskanzlei, die ausschließlich im Bereich des Immobilienrechts tätig ist. Die fünf Rechtsanwälte arbeiten als Partner gleichberechtigt zusammen. Die Anwälte verfügen jeweils über knapp 20 bis 30 Jahre Berufserfahrung, jeder hatte sich bereits zu Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit auf den Bereich des Immobilienrechts spezialisiert und verfügt demnach über eine ausgeprägte Branchenexpertise im Bereich des Immobilienrechts, insbesondere des Mietrechts.
Teamwork
und Freude an dem, was wir tun
Unser Team von insgesamt 10 Mitarbeitern ist hoch motiviert und ist mit und Spaß an der Arbeit für die Mandanten tätig. Jeder Mitarbeiter legt großen Wert auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mandanten und innerhalb der Kanzlei.
Pragmatisch und lösungsorientiert
Wir leisten, was unsere Mandanten brauchen
Unser Mandantenspektrum reicht von großen deutschen und internationalen Immobiliengesellschaften, börsennotierten Immobilienunternehmen, Immobilienfonds, Family Offices und anderen institutionellen Investoren über kleinere Personen- und Kapitalgesellschaften und einzelunternehmerisch agierende Privatpersonen bis zum Privatmann. Unsere Mandanten lassen sich in der Regel bereits seit vielen Jahren von uns beraten und vertreten. Sie stellen höchste Qualitätsansprüche an unsere Tätigkeit und erwarten, dass Sie mit dem Fokus auf die entscheidenden Details des jeweiligen Falles lösungsorientiert, pragmatisch und zielgerichtet anwaltlich betreut werden.
Gemeinsam mit unseren Mandanten
vom kurzen Rat bis hin zum umfangreichen Gerichtsverfahren
Wir sind es gewohnt, unsere Mandanten jeden Tag bei allen immobilienrechtlichen Aufgabestellungen zu begleiten und zusammen mit Ihnen tragfähige und zuverlässige Lösungen zu erarbeiten. Meist verbindet uns eine vertrauensvolle und langjährige Zusammenarbeit. Dabei legen wir Wert auf einen direkten und persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten und deren Mitarbeitern. Die direkte und lösungsorientierte Kommunikation mit unseren Auftraggebern bildet dabei die Grundlage für die Zufriedenheit der Mandanten und des Erfolgs unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Kündigung bei Eigenbedarf
Kündigung bei Zahlungsverzug
Vermietung von Wohneigentum
Rechtsanwalt vs. Fachanwalt
Kostenübernahme im Mietrecht
Tipps gegen Mietnomaden
Zwangsräumung
Mängel und Mietminderung
Kündigung von Mietverhältnissen
In unserem Blog informieren wir Sie über aktuelle Rechtsprechungen und Themen zum Immobilienrecht, Mietrecht und Baurecht.
Das LG Berlin wies die Klage einer Vermieterin ab, die die Kündigung wegen Eigenbedarfs damit begründete, dass sie in der Wohnung „unter der Woche“ übernachten wolle. Dabei sties dem Gericht ein Detail in der Begründung der Klage auf.